„So wirst Du mit einem FH-Psychologie-Master Psychotherapeut*in“
Checkliste:
Ø Du willst Psychotherapeut*in werden? (Richtung: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Ø Du hast vor Okt 2019 Deinen Bachelor an einer Hochschule begonnen?
Ø Du hast oder wirst in Kürze einen FH-Master in Psychologie absolvieren und kannst bald mit der Therapeutenausbildung anfangen?
Ø Du möchtest an Deinem Heimatort wohnen bleiben und die meisten Ausbildungsbestandteile zu Hause absolvieren?
Liebe FH-Studierende bzw. FH-Absolventen in Psychologie
Die folgende Information richtet sich speziell an (künftige) Absolvent*innen eines Psychologie-Master-Abschlusses von einer Fachhochschule!
Hintergrund:
Durch das „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ (PsychTherAusbRefG) von 2019 haben sich tiefgreifende Änderungen in der Psychotherapieausbildung sowie dem Psychologie-Studium ergeben. Hiernach hilft es zur besseren Orientierung zwischen dem „alten“ und „neuen System“ zu unterscheiden. Zum alten System gehören alle diejenigen, die vor dem 1.9.2020 in einem Psychologie-Studium eingeschrieben waren.
Im Rahmen des Reformgesetztes von 2019 wurde für diese Gruppe die Übergangsregelung geschaffen, dass diese bis 2032 nach dem alten System noch die Psychotherapie-Ausbildung abschließen können. Hierdurch ergeben sich für alle FH-Studierende vorteilhafte Möglichkeiten. Denn nach dem alten Gesetz ist es in Niedersachsen zulässig auch mit einem Master-Abschluss in Psychologie von einer Fachhochschule (!) die Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren. (Voraussetzung ist ein vollwertiges Psychologie-Studium, mit klinischer Psychologie als Prüfungsleistung) In den meisten anderen Bundesländern benötigt man für die Psychotherapieausbildung auch nach dem alten System einen Uni-Master (in Niedersachen eben nicht)
Ihre Perspektive:
Das bedeutet, dass Sie mit einem FH-Master in Psychologie in Niedersachsen gesetzeskonform die Erwachsenen-Psychotherapie-Ausbildung absolvieren können (und bis 2032 diese erfolgreich abschließen müssen)
Mit einem erfolgreichen Abschluss der Psychotherapieausbildung in Niedersachsen (Approbation) dürfen Sie selbstverständlich im gesamten Bundesgebiet psychotherapeutisch tätig sein.
Das Annemarie Dührssen Institut in Braunschweig hat sich auf Ihre besonderen FH-Anforderungen spezialisiert und nimmt auf Ihre Situation Rücksicht. Die Ausbildungsstruktur und die Ausbildungsbestandteile bleiben die gleichen. Aber wir bieten Ihnen eine Ausbildungsform an, die es Ihnen erlaubt die meisten zentralen Ausbildungsbestandteile auch an Ihrem Heimatort durchzuführen (Die Details hierfür werden im Info-Abend besprochen)
Das Institut bietet die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapieausbildung an, die zur Zulassung zur Approbationsprüfung führt
Man kann jederzeit berufsbegleitend einsteigen, es gibt keinen festen Start-Termin der Ausbildung.
Kleine FAQ-Sammlung zum Thema
Alle Angaben ohne Gewähr!
Ich werde einen FH-Master-Abschluss in Psychologie haben. Kann ich bei Ihnen am Niedersächsischen Institut (Annemarie Dührssen-Institut) die Psychotherapeuten-Ausbildung nach dem alten System machen?
Ja, sie müssen nur vor dem 1.9.2019 bereits im Bachelor eingeschrieben sein.
Ich habe nach dem 1.9.2019 an einer FH Psychologie angefangen zu studieren. Falle ich dann auch noch unter das alte System?
Nein leider nicht, Sie müssen davor angefangen haben den Bachelor zu studieren. Wenn Sie danach angefangen haben, fallen Sie unter das neue System. Nach dem neuen System sind FH-Abschlüsse nicht mehr berechtigt für die Therapeutenausbildung.
Ich studiere jetzt an einer FH Psychologie im Bachelor. Kann ich denn noch bis zum Ende der Übergangsregelung 2032 mit meiner Therapieausbildung fertig werden?
Ja, wenn Sie Ihren Bachelor-Abschluss in absehbarer Zeit erworben haben, melden Sie sich an einer Hochschule (auch FH, bezogen auf Niedersachsen) zum Master in Psychologie an (das kann auch ein alter Master in Psychologie sein, der noch angeboten wird) Der Master dauert in der Regel 2 Jahre. Wenn Sie für die Therapeutenausbildung berufsbegleitend 5 Jahre oder etwas mehr benötigen, können Sie noch bis 2032 fertig werden.
Ich werde einen FH-Master-Abschluss in Wirtschafts-Psychologie haben. Kann ich bei Ihnen am Niedersächsischen Institut (Annemarie Dührssen-Institut) die Psychotherapeuten-Ausbildung machen?
Nein, es muss Psychologie als Vollstudium sein, kein Bindestrich-Psychologie. Aber verbindliche Auskünfte gibt für Niedersachsen die Prüfungs-Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ https://www.nizza.niedersachsen.de/
Ähnliche Frage s. unten.
Kann ich bei Ihnen am Niedersächsischen Institut (Annemarie Dührssen-Institut) auch die Ausbildung in analytischer Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie machen?
Nein nur in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
Was ist, wenn ich keinen Psychologie-Master-Abschluss von einer FH habe, sondern einen Uni-Master in Psychologie? Kann ich dann bei Ihnen auch die Ausbildung am Institut machen?
Selbstverständlich ja.
Was ist, wenn ich keinen deutschen FH-Masterabschluss in Psychologie habe oder haben werde? Kann ich auch im Ausland einen Psychologie-Master studieren?
Ja aber Vorsicht! Welche ausländischen Abschlüsse, die Therapieausbildung nach dem alten Gesetz erlauben, kann Ihnen nur das jeweilige Landesprüfungsamt/Behörde beantworten. Das kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Für Niedersachsen gibt die Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ Auskunft: https://www.nizza.niedersachsen.de/ (in den anderen Bundesländern heißen diese in der Regel Landesprüfungsamt für Psychotherapie)
Wie ist das, wenn ich statt in Holland an einer anderen ausländischen Uni Psychologie (Master) studiere? Z.B. in Portugal oder so?
Dann wird Ihr Abschluss geprüft: Die prüfende Behörde ist in Bonn und heißt:
„Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“
Diese würden den ausländischen Psychologie-Master prüfen, ob man mit diesem die Psychotherapieausbildung machen darf.
Achtung: Diese prüfen Ihren Abschluss aber nur (!!), wenn bereits eine Zusage eines Ausbildungs-Instituts vorliegt. Sonst nicht. Sie müssen also schon grünes Licht vom Institut haben, dass diese Sie aufnehmen. Achtung:
Diese o.g. Prüfung Ihres ausländischen Abschlusses kann ggf. bis zu einem Jahr dauern. D. h. die Uhr „tickt“ dann weiter. Die 2032 Grenzen wird dann ggf. schwieriger, bis dahin fertig zu werden. Die Frage, ob man trotzdem vorher (vor Abschluss der Prüfung) schon am Institut anfangen darf ist sicherlich problematisch bzw. offiziell nicht möglich.
Wie ist das mit der besagten Übergangsregelung bis 2032?
Achtung: bei der Zeitregel beachten, man muss mit der Ausbildung fertig werden bis 2032. Also schriftliche und mündliche Staatsprüfung bestanden/ absolviert haben.
Wenn man 2032 durchfällt bei der Prüfung und verlängern muss, kann die Zeit abgelaufen sein.
Wie ist das mit den 3 Jahren extra, als Härtefallregelung, bis 2035?
Jetziger Stand nach Auskunft vieler Landesprüfungsämter ist, dass dies offenbar nur eine Einzelfallentscheidung sei. Das Landesprüfungsamt hält sich an den jetzigen Stand der Gesetzgebung. Da die Gesetzgebung aber noch nicht ganz abgeschlossen ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese Regelung noch etwas studierendenfreundlicher abgeschlossen wird und die 3 Jahre extra verbindlich sind.
Frage: Kann die angesprochene Übergangsregelung bis 2032 bzw. im Härtefall bis 2035 sich noch ändern, so dass ich noch mehr Zeit habe, mit der Therapeutenausbildung nach dem alten Gesetz fertig zu werden?
Antwort: Das ist eine politische Entscheidung. Ja, es kann theoretisch sein. Hierzu empfiehlt es sich die aktuelle Diskussion hierzu sehr aufmerksam zu verfolgen. Die Berufsverbände verfolgen dies sehr aufmerksam und informieren Sie.
Was ist, wenn ich keinen Psychologie-Master-Abschluss von einer FH habe und in einem anderen Bundesland außer Niedersachsen die Therapeutenausbildung machen will? Welchen deutschen Uni-Master in Psychologie kann ich studieren, um nach dem alten System Psychotherapeutin noch zu werden? Müssen bestimmte CP in „Klinische Psychologie“ hierfür zwingend vorhanden sein?
Nein. Jeder deutsche Psychologie-Master an einer Universität (!) in dem Klinische Psychologie eine Prüfungsleistung war berechtigt zur Psychotherapie-Ausbildung in der Regel nach dem alten System. Vorsicht der Master muss aber „Psychologie“ heißen und nicht anders (also nicht Wirtschaftspsychologie oder anders)
Die Anzahl der Credit Points für Klinische sei dann in der Regel unerheblich. Hauptsache Klinische taucht als Prüfungsleistung (!) auf im Zeugnis. Aber verbindliche Auskünfte gibt für Niedersachsen die Prüfungs-Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ https://www.nizza.niedersachsen.de/
Ähnliche Frage:
Frage: Ich möchte nach dem alten System noch Psychotherapeut werden. Was ist hier zu beachten, im Bereich Master, CP und was ist zu beachten im Unterschied zu Universität und Fachhochschule?
Die gute Nachricht ist, dass Sie nach dem alten System noch Psychotherapeut werden können.
Jeder deutsche Psychologie-Master an einer Universität (!) in dem Klinische Psychologie eine Prüfungsleistung ist, berechtigt zur Psychotherapie-Ausbildung in ganz Deutschland nach dem alten System. Vorsicht der Master muss Master of Science sein und er muss „Psychologie“ heißen und nicht anders (also nicht Wirtschaftspsychologie oder anders). (Der Psychologie-Master darf nach der Hauptnennung „Psychologie“ auch einen Schwerpunkt haben, der dann nach Wort „Psychologie“ z.B. in Klammern genannt wird.) Merke: Die Anzahl der Credit Points (CPs) für Klinische sei übrigens unerheblich. Hauptsache Klinische taucht als Prüfungsleistung (!) auf im Zeugnis.
Um unter diese Übergangsregelung zu fallen, müssen Sie aber ihren Bachelor vor dem 1.9.20 begonnen haben, also eingeschrieben sein, um unter diese Übergangsregelung zu fallen. (Übrigens dieser Bachelor muss übrigens nach Auskunft einiger Landesprüfungsämter nicht zwingend Psychologie sein! Aber verbindliche Auskünfte gibt für Niedersachsen die Prüfungs-Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ https://www.nizza.niedersachsen.de/)
Zusammengefasst ist also folgende Kombination möglich, um nach dem alten Gesetz Psychotherapeut zu werden:
Ø Bachelor in Psychologie vor dem 1.9.20 angefangen und dann Uni-Master Psychologie absolviert
Ø NRW: Bachelor in einem anderen Fach vor dem 1.9.20 angefangen und dann Uni-Master Psychologie absolviert.
Aber verbindliche Auskünfte gibt für Niedersachsen die Prüfungs-Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ https://www.nizza.niedersachsen.de/
Frage: Wie ist das mit dem alten Bachelor, den man vor dem Master Psychologie studiert haben muss? Muss dieser alte Bachelor auch einer in Psychologie sein?
Antwort: Nein, das ist wichtig: Theoretisch könnte man laut einigen Landesprüfungsämtern auch Pädagogik oder was anderes studiert im Bachelor haben. Wichtig ist nur, dass der Bachelor vor dem 31.8.20 begonnen wurde, um unter die Übergangsregelung zu fallen. Man könnte also einen Bachelor in diversen Fächern gemacht haben und dann einen alten Master in Psychologie und könnte die Therapeutenausbildung nach dem alten System machen. Die Frage, ob es Sinn macht mit einem Bachelor-Studium xy in einen Psychologie-Master aufgenommen zu werden, ist dann Frage der Hochschule, nicht des Landesprüfungsamtes. Entscheidend ist der Abschluss im alten Master of Science in Psychologie.
Frage: Warum ist die Fernuni Hagen eigentlich nicht berechtigt zur Psychotherapeutenausbildung nach dem alten Gesetz?
Antwort: Die Fernuni ist nur deswegen nach dem alten Gesetz nicht zur Zulassung zur alten Psychotherapeutenausbildung zugelassen, weil die nicht oder nicht genügend Klinische Psychologie im Curriculum hat (es wäre zu prüfen, ob das immer noch so ist)
Wenn man aber seine psychologische Masterarbeit an der Fernuni Hagen in Klinischer Psychologie absolviert, dann ist man z.B. laut Auskunft des Landesprüfungsamts NRW aber doch wieder zur Therapeutenausbildung nach dem alten Gesetz zugelassen.
Aber verbindliche Auskünfte gibt für Niedersachsen die Prüfungs-Behörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ https://www.nizza.niedersachsen.de/
Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ und Info-LISTE REFORM DER PSYCHOTHERAPEUTENAUSBILDUNG
FAQS STUDIERENDE IM BDP:
https://www.bdp-verband.de/bdp-s/die-sektion/sektionsarbeit-bdp-studierende/psychthg/
FAQS DGPS:
https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform/
FAQS DPTV:
https://www.dptv.de/psychotherapie/junge-psychotherapeutinnen/
FAQS PSYCHOLOGISCHE HOCHSCHULE:
https://www.psychologische-hochschule.de/studium-ausbildung/psychotherapeutengesetz-faq/
PIA-FORUM:
https://piaforum.de/direktstudium/
UNI LANDAU:
https://www.psycho-landau.de/psychotherapie-direktstudium/
PSYFAKO
https://masterliste.psyfako.org/
FAQ BUNDESMINISTERIUM:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung/faqs-psychthgausbrefg.html
Weitere Links:
7 Wege Therapeut*in zu werden:
http://www.psychotherapeutin-werden.de/
Interview mit einem Fachanwalt (auch zur Verknappung der Plätze)
https://www.studis-online.de/Studieren/art-2156-psychotherapie-ausbildung.php
Gute Übersichts-Grafik von der KBAP:
https://www.kbap.de/fileadmin/_processed_/5/f/csm_UEbersicht_Reform_200124__1__a042425b21.jpg
Artikel-Reihe Interviews zur Reform der Psychotherapieausbildung:
Artikel-Download unter https://psy-dak.de/ueber-mich/veroeffentlichungen/
Annemarie Dührssen Institut e. V.
Geschäftsstelle:
Münzstraße 9
38100 Braunschweig
Tel: 0531-61837211
Fax: 0531-61837212
info(at)adi-bs.net
Veranstaltungsort:
KVN
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
sowie verschiedene Einrichtungen in Braunschweig