Ausbildung für Psychologen

 

Die Therapieausbildung für Psychologen richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung ist für  den Antrag auf Ertei-lung der Approbation und die bedarfsabhängige Zulassung zur kassenärztlichen Ver-sorgung. Die Ausbildung ist so strukturiert, dass sie innerhalb von 5 Jahren berufsbe-gleitend abgeschlossen werden kann. Sie umfasst praktische Tätigkeit, theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung mit supervidierter Fallbehandlung und Selbster-fahrung. 

Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung muss mit dem Nieder-sächsischen Zweckverband zur Approbationerteilung (NiZzA) gekärt werden. Die Auf-nahme in die Ausbildung erfolgt nach 2 Aufnahmegesprächen mit jeweils einem Vor-standsmitglied als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das gesamte Aufnahmeverfahren ist kostenpflichtig. 

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen: Im ersten Grundlagenteil absolviert der Kandidat mindestens die Hälfte der notwendigen Theorie- und Selbsterfahrungs-stunden und erhebt 10 biographische Anamnesen. Dieser Teil wird mit einem kolle-gialen Fachgespräch abgeschlossen. Im zweiten Teil absolviert der Kandidat die rest-lichen Theorie- und Selbsterfahrungsstunden und führt unter regelmäßiger Super-vision Behandlungen von Patienten mit unterschiedlichen Krankheitsbildern durch. Dieser Vertiefungsteil endet mit der staatlichen Prüfung. 

 

Inhalte der Ausbildung

Theorie

Die Ausbildung besteht aus mindestens 600 Stunden Theorie, davon 200 Stunden zu Grundlagen der Psychotherapie und 400 Stunden Vertiefung in tiefenpsycholo-gischer Psychotherapie. Dabei werden folgende Bereiche abgedeckt: 

  • Syndromale Störungsbilder
  • Psychodynamische Grundbegriffe
  • Diagnostik
  • Die vier klassischen Schulen
  • Gesellschaft
  • Therapiephasen
  • Der Therapieantrag
  • Therapieformen
  • Medizin

 

In den Seminaren wird die Theorie immer mit der Praxis verbunden, es werden Inter-ventionen und Techniken geübt und es besteht viel Raum für Diskussion und eigene Fälle. 

 

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst zum einen mindestens 1200 Stunden an einer psy-chiatrischen Klinik, in denen der Kandidat an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt ist und deren Behandlung dokumentiert. Deswei-teren sind 600 Stunden in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psy-chosomatischen Versorgung abzuleisten. 

 

Fallbehandlung unter Supervision

Im zweiten Teil der Ausbildung wird mit der eigenständigen Behandlung von Patienten im Rahmen der Institutsambulanz begonnen. Dabei müssen insgesamt mindestens 600 Stunden Psychotherapie von wenigstens 6 Patienten durchge-führt werden mit mindestens 150 Stunden Supervision. Von diesen Supervi-sionsstunden müssen 50 Stunden als Einzelsupervision druchgeführt werden, die Gruppensupervision findet mit höchstens 4 Teilnehmern statt. Für die Prü-fung werden 6 Falldarstellungen von Patienten mit unterschiedlichen Krankheits-bildern verfasst. Zwei Falldarstellungen werden im Rahmen eines kasuistisch-technischen Kolloquiums vorgestellt. 

 

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden. Dabei geht es um die Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns und die Entdeckung und Bear-beitung individueller biographischer Einflüsse auf den therapeutischen Prozess. Sie können zwischen 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung oder 120 Stunden Einzelselbsterfahrung wählen. 

 

Freie Spitze

Bei der freien Spitze handelt es sich um ein Stundenkontingent, das Sie brauchen für das Schreiben von Therapieanträgen, Literaturstudium, Arbeitsgruppen und Vor- und Nachbereitung von therapeutischen Sitzungen und Supervisionen. 

 

Fachkundenachweis Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Sie können zusätzlich den Fachkundenachweis für Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie erwerben. Die Theorieseminare dafür finden freitags vor den Basisseminaren statt. Desweiteren sind mindestens 180 therapeutische Behand-lungsstunden mit mindestens 45 Supervisionssitzungen abzuleisten, die jedoch auf die für die Erwachsenenpsychotherapie geforderten Stunden angerechnet werden können. 

 

Kosten

Die Studiengebühren für die Theorieausbildung betragen monatlich €200 bis zum Erreichen der Mindeststundenzahl. In der praktischen Ausbildung (also nach Erreichen der Mindeststundenzahl) betragen die Gebühren monatlich € 100. Hinzu kommen Gebühren für Supervision und Selbsterfahrung. Gegenzurechnen sind die geleisteten Behandlungsstunden, die mit 60 % des jeweiligen von den Krankenkassen gezahlten Betrags vergütet werden.