Ausbildung für Ärzte

 

Die Weiterbildung für Ärzte zur fachgebundenen Psychotherapie richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer. Die Ausbildung ist so struk-turiert, dass sie innerhalb von 3 Jahren berufsbegleitend abgeschlossen werden kann. Sie umfasst theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung mit supervidierter Fall-behandlung, Balintgruppe, Entspannungsverfahren und Selbsterfahrung. 

Die Aufnahme in die Ausbildung erfolgt nach 2 Aufnahmegesprächen mit jeweils einem Vorstandsmitglied als Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen: Im ersten Grundlagenteil absolviert der Kandidat mindestens die Hälfte der notwendigen Theorie- und Selbsterfahrungs-stunden und erhebt 10 biographische Anamnesen. Dieser Teil wird mit einem kolle-gialen Fachgespräch abgeschlossen. Im zweiten Teil absolviert der Kandidat die restlichen Theorie- und Selbsterfahrungsstunden und führt unter regelmäßiger Supervision Behandlungen von Patienten mit unterschiedlichen Krankheitsbildern durch. 

 Inhalte der Ausbildung

Theorie

Die Ausbildung besteht aus mindestens 120 Stunden Theorie. Dabei werden fol-gende Bereiche abgedeckt: 

  • Syndromale Störungsbilder
  • Psychodynamische Grundbegriffe
  • Diagnostik
  • Die vier klassischen Schulen
  • Gesellschaft
  • Therapiephasen
  • Der Therapieantrag
  • Therapieformen
  • Medizin

In den Seminaren wird die Theorie immer mit der Praxis verbunden, es werden Inter-ventionen und Techniken geübt und es besteht viel Raum für Diskussion und eigene Fälle.

 

Hinzu kommen

  • 16 Doppelstunden Autogenes Training oder Hypnose sowie
  • 15 Doppelstunden Balintgruppenarbeit.

 

 

Fallbehandlung unter Supervision

Im zweiten Teil der Ausbildung wird mit der eigenständigen Behandlung von Patien-ten im Rahmen der Institutsambulanz begonnen. Dabei müssen insgesamt mindes-tens 120 Stunden Psychotherapie von wenigstens 3 Patienten durchgeführt werden mit mindestens 30 Stunden Supervision. Hinzu kommen 15 Doppelstunden Fall-seminar

 

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 100 Stunden, in denen es um die Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns und die Entdeckung und Bearbeitung indivi-dueller biographischer Einflüsse auf den therapeutischen Prozess geht. Sie können zwischen Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung wählen. 

 

Da sich die zu erbringenden Leistungen nach der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer richten, erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Ärztekammer nach den Voraussetzungen für die Anerkennung zur fachgebundenen Psychotherapie. 

 

Kosten

Die Studiengebühren für die Theorieausbildung betragen monatlich €200 bis zum Erreichen der Mindeststundenzahl. In der praktischen Ausbildung (also nach Erreichen der Mindeststundenzahl) betragen die Gebühren monatlich € 100. Hinzu kommen Gebühren für Supervision und Selbsterfahrung. Gegenzurechnen sind die geleisteten Behandlungsstunden, die mit 60 % des jeweiligen von den Krankenkassen gezahlten Betrags vergütet werden.